Achtung Neuerung!
Ab dem 01.01.2024 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Rezepte für gesetzlich-versicherte Patienten als E-Rezept auszustellen. Bevor Sie erstmals im Quartal ein Rezept über unser Rezeptwunschformular anfordern, muss Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits bei uns eingelesen worden sein.
Unter Umständen ist eine persönliche Vorstellung in der Sprechstunde notwendig.
Rezeptwunsch
Lieber Patient,
wenn Sie auf diesem Weg ein Rezept anfordern, muss es sich um ein Wiederholungs-Rezept handeln.
Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum ein, sowie die Namen der Medikamente, für die Sie hier ein Rezept anfordern.